Wir empfehlen allen erwachsenen Personen, sich frühzeitig mit den zentralen Fragen einer medizinischen Behandlung auseinanderzusetzen, insbesondere für den Fall einer Urteilsunfähigkeit.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, welchen therapeutischen Massnahmen Sie zustimmen oder nicht zustimmen möchten. So sorgen Sie vor und stellen sicher, dass Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.