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Privatklinik Meiringen ? Zentrum für seelische Gesundheit -  Patientenrecht

Patientinnen oder Patienten haben das Recht auf eine sorgfältige und respektvolle Behandlung und Betreuung. Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet, Patienten über Untersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. Patienten dürfen die eigenen Krankenunterlagen jederzeit einsehen.

Das Personal ist an die Schweigepflicht gebunden. Die Privatklinik Meiringen erteilt Dritten nur mit Ihrer Einwilligung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand.

Grundlage bildet das Gesundheitsgesetz des Kantons Bern vom 2. Dezember 1984.

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Patientenrecht

 

 

Aktuelles

02.11.2011
Verhaltenstherapiewoche der Privatklinik Meiringen
05.12.2011
Pensioniertentreffen 2011
29.12.2011
Erfolgreiche Zertifizierung
13.01.2012
Ski Alpin Kader erhält RLZ Label von Swiss-Ski
16.01.2012
Angehörigenarbeit
16.01.2012
Klinik auf der Spitalliste des Kantons Luzern
16.01.2012
Neues Einzugsgebiet für die Privatklinik Meiringen
25.01.2012
Erfolgreiche Zertifizierung
30.01.2012
Fachstation für Abhängigkeitserkrankungen